| Bundesverfassungsgericht weist Eilantrag gegen Reform der Telefonüberwachung ab |
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| Freitag, den 07. November 2008 um 11:16 Uhr | |||
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Die neuen Vorschriften für die Telefonüberwachung bleiben vorerst in Kraft. Das Bundesverfassungsgericht wies einen Eilantrag gegen das seit Jahresanfang geltende Regelwerk ab und stellte eine umfassende Prüfung im Hauptsacheverfahren in Aussicht. Eventuelle Nachteile für die Kläger seien nicht so schwerwiegend, dass das Gesetz deshalb sofort gestoppt werden müsste, heißt es in einem heute in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss des Zweiten Senats.
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